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Mittwoch, 24 April 2024 08:13

Kurzzeitpflege - Betreuung von Pflegebedürftigen

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Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege pexels

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in einer stationären Einrichtung. Sie bietet eine zeitlich begrenzte Entlastung für pflegende Angehörige oder andere Betreuungspersonen.

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

Kurzzeitpflege kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, beispielsweise:

  • Erholungs- und Urlaubszeiten für pflegende Angehörige
  • Krankheits- oder Verhinderungspflege der Pflegeperson
  • Überbrückung von Wartezeiten auf einen Heimplatz
  • Probewohnen vor einem endgültigen Umzug in ein Pflegeheim

Leistungen der Kurzzeitpflege

Die Leistungen der Kurzzeitpflege umfassen in der Regel:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Grundpflege und medizinische Versorgung
  • Betreuungs- und Aktivierungsangebote
  • Wäscheservice

Kosten der Kurzzeitpflege

Die Kosten für Kurzzeitpflege werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Eigenanteil beträgt in der Regel 10 % der Kosten, maximal jedoch 177,50 € pro Tag.

Antrag auf Kurzzeitpflege

Um Kurzzeitpflege zu beantragen, ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person
  • Pflegegrad
  • Grund für die Kurzzeitpflege
  • Gewünschter Zeitraum der Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sein. Sie bietet eine zeitlich begrenzte Entlastung und ermöglicht es pflegenden Angehörigen, wichtige Erholungszeiten zu nehmen oder andere Verpflichtungen wahrzunehmen.